22. März 2021

Wichtige Leistungsbausteine einer Unfallversicherung

Was gilt es bei der Suche nach der richtigen Unfallversicherung zu beachten? Wir unterstützen dich dabei, den passenden Tarif zu finden bzw. deinen Tarif zu überprüfen und somit teure und ärgerliche Fehler zu vermeiden.

Insofern du Rückfragen oder sonstige Informationen diesbezüglich benötigst, vereinbare gerne einen kostenlosen Termin bei einem unserer Berater. Wir übernehmen nicht nur die Recherche für dich, sondern unterstützen dich auch im Schadenfall und halten dich regelmäßig über neue Tarife auf dem Laufenden.

Wichtige Leistungsbausteine einer Unfallversicherung

Mitwirkungsanteil

Eine gute Unfallversicherung verzichtet vollständig auf eine Anrechnung von Vorerkrankungen und nimmt bei Unfällen aufgrund einer Vorerkrankung keine Leistungskürzung vor.

Hier ein paar Praxisbeispiele für den Bereich „Mitwirkungsanteil“:

Praxisbeispiel Asthma/Kurzatmigkeit: Aufgrund einer asthmatischen Vorerkrankung tritt eine Kurzatmigkeit auf. Durch zu geringe Sauerstoffanteile im Blut kommt es zu einer Einschränkung des Sichtfelds. Infolge dessen passiert ein Unfall.

Praxisbeispiel Diabetes: Durch Unterzuckerung können Bewusstseinsstörungen hervorgerufen werden. So könnte während der Autofahrt die Sicht schwinden und man könnte dadurch einen Unfall verursachen. Dieser Unfall ist dann zwangsläufig auf die Diabeteserkrankung zurückzuführen. Sofern in der Unfallversicherung ein Mitwirkungsanteil enthalten ist, kann dies eine Leistungskürzung/-absage zur Folge haben.

Eigenbewegung

Im Versicherungsrecht ist eine Unfallversicherung durch den Begriff PAUKE definiert, also ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Was ist ein Unfall? PAUKE

Wenn du dir einen Unfall vorstellst, denkst du vielleicht an einen Autounfall oder an einen Unfall auf der Arbeit. Viele Unfälle passieren jedoch durch Eigenbewegung, also ohne fremde Einwirkung z.B. im Haushalt oder auch einfaches Stolpern. Eigenbewegungen gehören somit zu den häufigsten Unfallursachen.
Es ist daher sehr wichtig, dass Eigenbewegungen versichert sind.

Bewusstseinsstörungen

Eine Bewusstseinsstörung im Versicherungsrecht liegt vor, wenn die Aufnahme- & Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass die Person den Anforderungen einer konkreten Situation nicht mehr gewachsen ist. Solche Bewusstseinsstörungen sind in der Regel bei vielen Versicherungen nur teilweise versichert oder sogar vollständig ausgeschlossen.

Hier ein paar Praxisbeispiele für den Bereich „Bewusstseinsstörungen“:

  • Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Epileptischer Anfall oder Krampfanfall
  • Alkoholkonsum (auch mit Alkohol beim Autofahren)
  • Medikamenteneinnahme, z.B. Schmerzmittel oder Blutdruckmedikamente
  • Ungewollte Einnahme von KO-Tropfen
  • Herz-Kreislauf-Störungen oder Ohnmacht, z.B. durch einen Sonnenstich
  • Übermüdung oder Sekundenschlaf
  • In guten Tarifen zusätzlich: bisher nicht genannte Bewusstseins-störungen. Das sind sogenannte unbenannten Gefahren. Dieser Baustein greift auch bei Ursachen, die nicht in den Versicherungsbedingungen in diesem Bereich stehen.

Zusatzleistungen

Kosmetische Operationen, behinderungsbedingte Mehrkosten, Zahnersatz sowie Bergungskosten sind alles Leistungen, die eine gute Unfallversicherung ausreichend abdecken sollte. Müsste man infolge eines Unfalls die Kosten für Zahnersatz selbst tragen, wäre das ärgerlich, wenn man bedenkt, dass ein hochwertiges Implantat zwischen 2.000 – 3.000 Euro kostet. Ebenso ist es wünschenswert, wenn man teure kosmetische Operationen (z.B. nach Verbrennungen) oder Umbaumaßnahmen im Auto oder eigenen Haus (bei Bewegungseinschränkungen) nicht selbst tragen muss und die ausgezahlte Unfallsumme für die wichtigsten Themen genutzt werden kann. Daher sollten diese Leistungen zwangsläufig in ausreichender Höhe mitversichert sein. Einige Versicherungen leisten hier in unbegrenzter Höhe, andere bis zu 1.000.000 Euro, andere wiederum gar nichts oder nur ein paar tausend Euro. Welche Höhe hier ausreichend ist, ist hier stets individuell zu betrachten. Grundsätzlich gilt: je mehr, desto besser.

Garantien

Vorversicherer-Garantie

Durch die Vorversicherer-Garantie hat man die Gewissheit, dass man nicht schlechter als bei der vorherigen Versicherungsgesellschaft gestellt ist, sofern man vorher schon eine Unfallversicherung hatte. Somit braucht man sich beim Wechsel der Unfallsicherung keine Sorgen machen, dass man schlechtere Leistungen als vorher hat.


Achtung: Vergleichsrechner zeigen oft nur diese Vorversicherer-Garantie oder auch Besitzstandsgarantie an. Man könnte denken: solange die Garantie enthalten ist, kann man sich zu 100% sicher sein, dass alle Leistungen in unbegrenzter Höhe mindestens so gut abdeckt sind wie aus der Vorversicherung. Doch im Kleingedruckten sind in der Regel Summenbegrenzungen enthalten.


Beispiel: beim Tarif Gold der Basler erscheint in diversen Vergleichsprogrammen ein Haken als erfüllte Leistung, die Basler bietet diese Garantie jedoch nur bis 25.000 €, wobei das am Markt schon ein sehr guter Wert ist.

Daher sind wir der Meinung, dass eine Vorversicherer-Garantie zwar ganz nett, aber als alleiniges Argument nicht ausreichend ist.

Innovations-Garantie

Auch eine Innovations-Garantie ist sinnvoll, da sich Versicherungsbedingungen durch den Wettbewerbsdruck zwischen den Versicherungsgesellschaften stetig verbessern.

Hier besteht der Vorteil darin, dass du bei einem Update der Versicherungsbedingungen durch den Versicherer auch nach mehreren Jahren als versicherte Person die neusten Leistungen erhältst – logischerweise nur bei dem Versicherer, bei dem du deine Unfallversicherung hast.

Um also stets das aktuelle Tarifwerk zu haben, empfiehlt es sich auf Tarife zu setzen, die eine Innovations-Garantie (Update-Garantie) beinhalten.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe beurteilt den Invaliditätsgrad infolge eines Unfalls. Hier ist also vertraglich festgelegt, wie viel Geld man infolge der teilweisen oder vollständigen Funktionsunfähigkeit bzw. des Verlustes eines Körperteils erhält.

Hier zur Verdeutlichung ein Praxisbeispiel der Basler Gliedertaxe.

Praxisbeispiel: Der Verlust einer Hand gilt als 75 % Invalidität im Tarif Gold der Basler. Das ist bei einigen guten Tarifen so. Eine 50 % Funktionseinschränkung der Hand würde dann insgesamt als
37,5 % Invalidität betrachtet werden (50 % x 75 %).
Wenn du also eine Grundsumme von 100.000 Euro bei deiner Unfallversicherung abgeschlossen hast (ohne Multiplikator/Progression), dann würdest du 37.500 € erhalten. (100.000 x 37,5 %)

Weiteres Praxisbeispiel: Wir zählen viele Fußballer zu unseren Kunden. Auch ein Kreuzbandriss kann bereits dafür sorgen, dass man aus der Unfallversicherung Geld erhält. Daher unser Tipp: Wann immer ein Unfall passiert, gib uns sofort Bescheid. Wir besprechen dann die weiteren Schritte mit dir.

Hier möchten wir noch darauf hinweisen, dass es starke Unterscheidungen zwischen einzelnen Gesellschaften gibt.

Weitere Bereiche, auf die man achten sollte

Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Bereiche, in denen wir uns mit der Unfallversicherung beschäftigen könnten, wir wollen jedoch nicht den Rahmen sprengen. Hier ist noch eine kurze Aufzählung, auf welche Bereiche man noch einen Blick werfen sollte:

  • Impfschäden
  • Insektenstiche/-bisse
  • Infektionskrankheiten
  • Nahrungsmittelvergiftungen (auch bei Kindern)
  • Ersticken, Ertrinken usw.
Fazit

Aus der Erfahrung mit unseren Klienten wissen wir, dass man gewohnheitsmäßig zuerst auf das schaut, was greifbar erscheint: Die abgesicherte Unfallsumme. Nachdem du den Artikel gelesen hast, wird dir vermutlich klar, warum das nicht das einzige Kriterium in einer Unfallversicherung sein sollte – auch wenn es erstmal nicht so greifbar ist.


Was dir vermutlich auch auffällt: Die Auswahl einer Unfallversicherung ist deutlich komplexer als man glaubt. Wenn du wissen willst, welche Unfallversicherungen wir bevorzugen, dann freue dich auf die kommenden Artikel zu diesem Thema.

Du willst nicht so lange warten? Kein Problem. Buche hierzu einfach und unkompliziert einen kostenlosen Termin mit einem unserer Berater oder schreib uns gerne direkt im Chatfenster (unten rechts). Wir melden uns dann umgehend bei dir und unterstützen dich bei der Suche nach der optimalen Unfallversicherung für dich.

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Autor

Christian KönigFinanzberater

Veröffentlicht am

22. März 2021

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