Genau wie bei anderen Formen der Arbeitskraftabsicherung ist hier essentiell wichtig die richtige Absicherungshöhe zu bestimmen. Sicherst du dein Einkommen ab oder genügt es dir im Ernstfall deine Ausgaben abzusichern.
Das Endalter bestimmt wie lange du den Schutz hast. Idealerweise sollte der Schutz bis zum Rentenbeginn aufrecht erhalten werden. Im Einzelfall kann jedoch auch eine kürzere Vertragslaufzeit sinnvoll sein.
Das wichtigste und zugleich schwierigste Thema im Kontext mit einer Grundfähigkeitenabsicherung ist die Defintion der einzelnen Leistungsauslöser. Ab wann geht der Versicherer davon aus, dass du nicht mehr Gehen kannst, zählen dazu Hilfsmittel oder wie lange am Stück. Hierbei gilt es wie bei keiner anderen Versicherung darauf zu achten, wie der Fähigkeitenverlust definiert ist und ggf. nachzuweisen ist.
Das höchste Risiko für Arbeitskraftverlust ist nach wie vor der der psychischen Erkrankungen. Auch hier muss genauestens betrachtet werden, was darunter fällt und wie der Versicherer diesen Punkt definiert.
Zu Beginn wird eine monatliche Absicherungshöhe festgelegt, die womöglich in 10 Jahren nicht mehr ausreicht, weil man mehr verdient. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten wäre es daher auch sinnvoll den Schutz des Einkommens zu erhöhen, weil die anfänglichen 1500€ nicht mehr ausreichen. Erhöhungsoptionen und vertragliche Anpassungsmöglichkeiten sind daher äußerst wichtig und bieten eine höhere Flexibilität. Denn niemand weiß, was in 10, 20 oder gar 30 Jahren ist.
Eine Grundfähigkeitenversicherung sollte man im Idealfall einmal in seinem Leben abschließen und dann bis zum Renteneintritt aufrecht erhalten. Dies kann im Zweifelsfall eine Vertragslaufzeit von 40+ Jahren bedeuten. Daher ist es wichtig, sich auch den Versicherer anzusehen. Wie wirtschaftet dieser und wie ist die Servicequalität.
Attestiert ein Arzt, dass du eine Grundfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum verlierst, so hast du Anspruch auf die vereinbarte Grundfähigkeitsrente. Dieser Zeitraum ist der sogenannte Prognosezeitraum und sollte möglichst kurz sein. Im Regelfall beträgt dieser 6 Monate - allerdings gibt es auch Gesellschaften, die einen längeren Prognosezeitraum in ihren Bedingungen haben.