10. Mai 2021

Warum du die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeits-Versicherung unbedingt korrekt und vollständig beantworten musst

Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) funktioniert, warum Du sie brauchst und worauf man grundsätzlich achten sollte, kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den Gesundheitsfragen im Antrag der BU und warum es so fundamental wichtig ist, diese korrekt auszufüllen.

Zunächst stellt sich grundsätzlich die Frage, warum eine Versicherung überhaupt den Gesundheitszustand im Antrag prüft. Das lässt sich kurz so erklären: Die Versicherung hat ein Interesse daran, möglichst „gesunde“ Menschen zu versichern, da dadurch die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass sie Leistungen erbringen muss. Das ist übrigens auch im Sinne der bereits Versicherten. Eine lockere Annahmepolitik bei eher schweren Vorerkrankungen, die zu mehr Leistungsfällen führt, hat nämlich auch zur Folge, dass aufgrund der steigenden Ausgaben die Beiträge der Versicherten steigen werden. Um dies zu verhindern, wird also im Antrag ziemlich ausführlich nach dem Gesundheitszustand gefragt. Bereits häufiger habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass nicht alle Berater das Ausfüllen der Gesundheitsfragen mit ihren Kundinnen und Kunden wirklich ernst nehmen – unabhängig davon, ob es Versicherungsvertreter oder andere Vermittler waren. Das ist ein riesiges Problem – und zwar für dich! Wenn Dir jemand rät, einfach alles mit „Nein“ zu beantworten oder eine Erkrankung falsch darzustellen, sollte das für dich eine rote Flagge sein und am besten läufst du ganz schnell weg. Um zu verstehen, welche Folgen das haben kann, ist es nötig einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Hier beispielhaft die Bedingungen der Alten Leipziger.

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In diesem Abschnitt steht die sogenannte „Anzeigepflicht“ (auch: vorvertragliche Anzeigepflicht). Diese regelt, dass du im Antrag vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen musst. Was bei Missachtung passiert, sehen wir im folgenden Abschnitt.

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Mögliche Folgen des Verletzens dieser Anzeigepflicht reichen also vom Zurücktreten vom Vertrag bis zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung.

Solltest du jetzt denken: „Dann gehe ich einfach zu einer anderen Versicherung“, dann muss ich dich leider enttäuschen. Die vorvertragliche Anzeigepflicht und die damit einhergehende Anzeigepflichtverletzung (wenn du die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortest) ist gesetzlich in Deutschland verankert. Diese findest du im Versicherungsvertragsgesetz §19 und kannst es hier genauer prüfen: https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html

Was heißt das konkret für dich?
Solltest du bei Abschluss deiner BU die Gesundheitsfragen falsch oder unwahr beantwortet haben und möchtest nun aufgrund einer Erkrankung deine BU-Rente in Anspruch nehmen, kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht zurücktreten. Denn der Versicherer hat das Recht bei Antrag der BU-Rente in deine Gesundheitsakte einzusehen und zu prüfen, ob du die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet hast. Sollte dieser erkennen, dass du die Fragen grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch beantwortet hast, könntest du leer ausgehen und deine Beiträge umsonst gezahlt haben. Die Beiträge bekommst du dann auch nicht zurück.

Kurz gesagt wird eine Verletzung der Anzeigepflicht dazu führen, dass du a) deinen Versicherungsschutz verlieren und keine Leistung bekommen wirst oder b) unter bestimmten Bedingungen der Vertrag zwar weitergeführt wird und der Versicherungsschutz weiterhin besteht, du jedoch einen höheren Beitrag zahlen musst. Wenn die Anzeigepflicht ohne Vorsatz und nicht grob fahrlässig verletzt wurde, gelten die genannten Konsequenzen nicht.
Hier ist es jedoch im Nachgang schwierig zu prüfen, was du absichtlich und unabsichtlich falsch oder unwahr beantwortet hast und kann auch dazu führen, dass dies gerichtlich geprüft werden muss.

Hier gilt der einfache Grundsatz: Solltest du eine Erkrankung vergessen, darf der Versicherer die Leistungen nicht zurückhalten, „wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände“ geschlossen hätte (VVG §19 Abs. 4). Vergisst du also eine Erkältung anzugeben und wirst wegen eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig, so kann der Versicherer dir daraus nicht die Leistungen verweigern.

Trotzdem solltest unbedingt die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, wenn du bei Beantragung deiner BU-Rente im Leistungsfall keine Probleme haben willst. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du die Beiträge umsonst zahlst und keine Leistungen erhältst. Oder du wartest sehr lange darauf, dass deine Leistung bewilligt wird, weil es immer wieder beim Versicherer zu Ungereimtheiten zwischen deinen Angaben und deiner Gesundheitsakte kommt. Das wäre natürlich unglaublich ärgerlich und existenzbedrohend, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt.

Um den Ärger zu vermeiden gehen wir bei iunto Finanzen wie folgt vor:
Zuerst nehmen wir über einen Fragebogen deine Gesundheitsgeschichte auf. Im besten Fall ist dir alles bekannt und du kannst die Fragen aus dem Kopf heraus beantworten.
Solltest du jedoch nicht zu 100 % sicher sein, dann fragen wir mit dir zusammen deine Krankenkasse und deinen Hausarzt an, um deine Krankheitsgeschichte zu 100 % aufzuarbeiten. So können wir erkennen, welche Behandlungen wann erfolgten und welche Diagnosen gestellt wurden.
Mit der 2. Variante ist man auf der absolut sicheren Seite.
Dann verschicken wir vor Antragsstellung die Gesundheitsfragen anonymisiert und an die Antragsfragen angepasst an die infrage kommenden Versicherer.  Dabei bitten wir die Versicherer um die Prüfung der Versicherbarkeit – ein sogenanntes Votum. In diesem Votum teilt der Versicherer uns dann mit, zu welchen Bedingungen er dich versichern würde. In der Regel votieren die Versicherer wie folgt:

  • Normalannahme – du wirst zu normalen Bedingungen genommen
  • Risikozuschlag – der Versicherer will wegen deiner Vorerkrankungen und des damit erhöhten Berufsunfähigkeitsrisikos einen höheren Beitrag als normalerweise, versichert dich aber zu normalen Bedingungen.
  • Ausschlussklausel – Eine Erkrankung, ein Organ oder ein Körperteil werden wegen einer Vorerkrankung von der Leistung ausgeschlossen. Du zahlst also den normalen Beitrag und bist versichert. Wenn jedoch z.B. dein linkes Knie ausgeschlossen wurde, dann wird das linke Knie bei Feststellung des BU-Grades komplett ignoriert. Das ist besonders Nachteilhaft, wenn du wegen deines Knies oder in Zusammenhang mit deinem Knie berufsunfähig wirst.
  • Eine Kombination aus Ausschlussklausel und Risikozuschlag
  • Weitere Unterlagen benötigt – der Versicherer benötigt zu einer Erkrankung mehr Unterlagen, Befunde oder Informationen, da er die Erkrankung nicht vollständig einschätzen kann. Hier ist das Ergebnis noch offen.
  • Ablehnung – der Versicherer ist nicht bereit dich zu versichern, da er das Risiko, dass du berufsunfähig wirst, als zu hoch ansieht.

Erst wenn wir das Votum von jedem angefragten Versicherer haben (außer der Wunschtarif/-Versicherer votiert mit Annahme), entscheiden wir, bei welchem Versicherer wir deine BU abschließen. Durch diesen Prozess können wir sichergehen, dass du ohne Probleme versichert wirst, du im Leistungsfall deine BU-Rente auch bekommst und deine Daten ausreichend geschützt sind.
Übrigens erhältst du, wenn du deine BU bei uns abschließt, ein BU-Leistungszertifikat.

Gerne kannst Du mir oder meinen Kollegen zu diesem Thema Fragen stellen, ein Angebot anfordern oder wir beraten Dich ausführlich in einem persönlichen Gespräch vor Ort oder per Videokonferenz.

Kategorie

Autor

Christian KönigFinanzberater

Veröffentlicht am

10. Mai 2021

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